Vielfältige Wohlfahrtsangebote für eine vielfältige Gesellschaft

Hintergrund

Von der Kita bis zum Pflegeheim: Die Sozialen Dienstleistungen berühren höchst persönliche Lebensbereiche und sind gleichzeitig Stütze und Spiegelbild der Gesellschaft. Anke Strube erklärt, warum die Etablierung muslimischer und alevitischer Wohlfahrtsangebote so wichtig ist und wie sie zu echter Teilhabe führen kann. 

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Lesende Kinder

Die gleiche Teilhabe an öffentlichen Gütern ist ein Recht aller Bürger*innen in Deutschland. Das gilt auch für die soziale Infrastruktur und ihre sozialen Dienstleistungen. Allerdings bildet sich dieser Grundsatz in der gesellschaftlichen Realität nur bedingt ab: Repräsentationslücken erfahren beispielsweise viele Menschen muslimischen und alevitischen Glaubens. Sie nehmen nicht nur insgesamt weniger Leistungen in Anspruch, sondern sind auch in der Angebotsgestaltung im bestehenden Wohlfahrtssystem deutlich unterrepräsentiert.1

Wohlfahrtsstaatliche Angebote sind dabei nicht nur unter dem Aspekt der Versorgung von Menschen zu betrachten, vielmehr sollen und wollen sie Zugehörigkeit, Teilhabe und Integration vermitteln. Insbesondere die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind in der Wohlfahrtsproduktion als Partner der öffentlichen Wohlfahrtspflege zentrale Akteure. Neben der Inanspruchnahme und dem Anbieten sozialer Dienstleistungen geht es in erster Linie um die Möglichkeit, die Wohlfahrtsstrukturen – kommunal und strukturell – mitzugestalten. Nur so können sie einen Teil zur bedarfsgerechten sozialen Angebotsstruktur für alle Menschen beitragen.

Normalfall Vielfalt in der Wohlfahrtspflege?

Interkulturelle Öffnung gilt als eine zentrale Strategie, um gesellschaftliche Integration herzustellen. Sie zielt darauf ab, Angebotsstrukturen zu öffnen sowie Organisationen und Institutionen für Menschen mit Migrationsgeschichte zugänglich zu machen. Vor allem aber geht es auch um die Anerkennung der kulturellen und religiösen Vielfalt in Deutschland als gesellschaftliche Normalität. 

Die Strategien und Maßnahmen der interkulturellen Öffnung sind vor allem im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung angesiedelt. Als gelebte Praxis von Institutionen öffentlicher und freier Träger sind sie längst noch nicht überall angekommen. Zudem gibt es auch konzeptionellen Weiterentwicklungsbedarf, der sich unter anderem auch auf religiöse Vielfalt bezieht. Gleiches gilt auch für die Weiterentwicklung diversitätsgerechter Ansätze in der Sozialen Arbeit – auch hier sollte die Auseinandersetzung mit religionssensiblen Ansätzen als Teil differenzsensibler Haltungen vertieft werden. 

Vor dem Hintergrund dieser komplexen Gemengelage organisieren sich muslimische/alevitische und migrantische Organisationen zunehmend selbst, um sich stärker an der Erbringung sozialer Dienstleistungen zu beteiligen.

Wohlfahrtsproduktion durch Selbsthilfe

Wenig öffentlich bekannt ist die ehrenamtliche muslimische/alevitische (Selbsthilfe)-Tradition: Moscheegemeinden entwickelten im Laufe der letzten Jahrzehnte über das religiöse Leben hinaus weitreichende Aktivitäten: Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Bildungsangebote für Frauen und Senior*innen etc. Sie dienen damit als soziokulturelle Anlaufpunkte, als Brückenorte und vielerorts auch als Seniorenzentren.

Trotz dieser ehrenamtlichen Aktivitäten gelingt es muslimischen Gemeinden allerdings bislang kaum, sich an den korporatistischen Strukturen der Wohlfahrtspflege zu beteiligen. Notwendig dafür wäre eine stärkere Hauptamtlichkeit und Professionalisierung in den Verbänden und Gemeinden: Auf dem Weg dorthin finden sich viele der Organisationen in dem Dilemma wieder, dass eine regelhafte Förderung nur möglich ist, wenn professionelles/hauptamtliches Personal zur Verfügung steht.

Ein Beispiel: Zur Beantragung von Fördermitteln ist für viele Projekte im sozialen Bereich der Nachweis von vorhandenem Fachpersonal (in der Regel sozialpädagogisch) Voraussetzung – gleichzeitig kann eben genau dieses Fachpersonal nur mit einer finanziellen Unterstützung eingestellt werden. Mit dieser paradoxen Situation sind viele neue Organisationen, beispielsweise auch säkulare Migrantenorganisationen konfrontiert.

Viele der muslimischen Verbände und Vereine sind jedoch darüber hinaus noch antimuslimischen Vorbehalten und Extremismusunterstellungen ausgesetzt. Der strukturell verankerte und in Praxis und Alltag permanent vorhandene antimuslimische Rassismus wird von vielen Akteur*innen als Schlüsselproblem identifiziert. Hier gilt es, auf allen Ebenen – Bund, Länder, Kommunen – sämtlichen Erscheinungsformen konsequent entgegen zu treten. Mit der Gründung eines Expertenrates „Antimuslimischer Rassismus“ auf Bundesebene verbindet sich die Hoffnung, dass das Thema auf der Agenda der Politik angekommen ist. 

Muslimische, vor allem binnenorientierte Angebote geraten zudem leicht unter den Verdacht, im Rahmen einer „Parallelgesellschaft“ zu agieren – ein Perspektivwechsel ist an dieser Stelle aufschlussreich: Niemand käme auf die Idee, das wöchentliche Kaffeetrinken der evangelischen Kirchengemeinde im Rahmen der ehrenamtlichen Seniorenarbeit als Aktivität einer „christlichen Parallelgesellschaft“ zu beschreiben. 

Empowerment zur Wohlfahrtspflege

Im Jahr 2015 setzte die Deutsche Islamkonferenz das Thema Wohlfahrt als einen Schwerpunkt. Damit erfuhr das Thema „Muslimische/Alevitische Wohlfahrt“ einen erheblichen Bedeutungszuwachs sowohl in fachlichen als auch in politischen Diskursen. 2017 entstand so das bundesweite Projekt „Empowerment zur Wohlfahrtspflege mit den Verbänden der Deutschen Islamkonferenz“2. In einem kooperativen Prozess mit den 10 Verbänden der (damaligen) DIK sowie weiteren Akteur*innen aus der Freien Wohlfahrtspflege und Wissenschaft, Vertreter*innen von Bund, Ländern und Kommunen wird das vom BMFSFJ geförderte Projekt vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) e.V. fachlich begleitet.

Zusammenfassend lassen sich folgende Ziele für das Projekt festhalten:

•    die Etablierung kultur- und religionssensibler sozialer Angebote

•    die interkulturelle Öffnung der Wohlfahrtspflege

•    die gleichberechtigte Teilhabe von Muslim*innen und Alevit*innen in diesem Arbeitsfeld und damit

•    die gesellschaftliche Integration und der gesellschaftliche Zusammenhalt.

Im Folgenden werden zentrale Praxiserfahrungen aus dem Projekt vorgestellt und reflektiert.

Qualifizierung um jeden Preis?

Im Vordergrund der ersten Projektphase standen Qualifizierungs- und Professionalisierungsmaßnahmen sowie die Informationsvermittlung über Förderungen, Leistungen, Angebote, Funktionsweise und Strukturen der Wohlfahrtspflege (vor allem im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe) in den muslimischen und alevitischen Verbänden und Gemeinden. Qualifizierung und Professionalisierung gelten nach wie vor – nicht nur im Projekt – als zentrale Stellschrauben, um die Etablierung muslimischer Wohlfahrtsangebote voranzubringen.

Aktuelle Untersuchungen3  zeigen allerdings deutlich, dass die Interessen bezüglich des Anbietens sozialer Dienstleistungen der einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich sind: Viele Gemeinden fungieren beispielsweise als alltägliche Treffpunkte für Ältere. Sie finden dort informelle Unterstützung oder engagieren sich ehrenamtlich. Formalisierte und zielgruppenspezifische Angebote finden sich hingegen nicht bei allen Gemeinden. 

So zeigt sich: Die verschiedenen Gemeinden haben insgesamt sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Umsetzung (professioneller) Unterstützungsleistungen. Der Einsatz von Maßnahmen und Aktivitäten zur Qualifizierung muss also sehr spezifisch und passgenau erfolgen. Beim Aufbau professioneller Unterstützungsleistungen sollte unbedingt mitbedacht und berücksichtigt werden, dass möglicherweise informelle und niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen der Selbsthilfe und des Ehrenamts gefährdet werden könnten.

In vielen religiösen Migrantenorganisationen stehen zunächst die Bedürfnisse und Interessen der eigenen Gemeindemitglieder im Zentrum – es gibt also eine starke Binnenorientierung.4  Genau dieser – zunächst – nach innen gerichtete Fokus bietet die Grundlage, Prozesse der Selbstreflexion und Bewusstwerdung, der Entwicklung von Selbstvertrauen und der Selbstermächtigung der muslimischen und alevitischen Akteur*innen zu initiieren und umzusetzen – um dann tatsächlich im nächsten Schritt Kooperationen nach außen anzugehen und aktiv zu gestalten.

Diese Prozessschritte spiegeln sich auch im Empowermentprojekt wider: So lag ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit auch hier zunächst auf der internen und inneren Entwicklung der Verbände, bevor konkrete Schritte nach außen unternommen wurden.

Netzwerke und Kooperationen

Kooperationen und Partnerschaften mit beispielsweise freien oder öffentlichen Trägern gelten als weitere zentrale Handlungsstrategien zur Etablierung muslimischer und alevitischer Wohlfahrtsangebote. Ein weiterer wichtiger Baustein auch im Empowermentprojekt war es also, formale, aber vor allem auch informelle Kooperationsbeziehungen und Netzwerke zu fördern. Dies bezieht sich sowohl auf innermuslimische Vernetzungen als auch auf Vernetzungen nach außen.

Allerdings zeigen hier manche Praxiserfahrungen muslimischer und alevitischer Träger die Gefahr der Funktionalisierung durch Kooperationspartner*innen: Diese werden mitunter ausschließlich zum Herstellen von Zugängen zu muslimischen Adressat*innen „genutzt“, und eben nicht in langfristige Kooperationen oder Trägerschaften eingebunden. Ein Vertrauensaufbau – auf beiden Seiten – durch Kooperationen/Partnerschaften kann also nur gelingen, wenn die Kooperationsbeziehungen „auf Augenhöhe“ stattfinden. Dazu ist es erforderlich, dass die bereits etablierten Träger den muslimischen/alevitischen echte Anerkennung entgegenbringen und nicht paternalistisch agieren. 

Auch die Fachlichkeit der Angebote durch und in religiösen Verbänden und Gemeinden sollte stärker fokussiert werden, damit muslimische und alevitische Verbände und Gemeinden als Leistungserbringer*innen wohlfahrtspflegerischer Angebote adressiert werden (und nicht ausschließlich als religiöse Gemeinschaften wahrgenommen werden) – ein Handeln auf der Basis des „State of The Art“ verhilft zu Kooperation auf Augenhöhe. 

Trennung sozialer und religiöser Angebote als Chance

Ausgehend von ihrem religiösen Selbstverständnis versuchen viele muslimische Religionsgemeinschaften ein breites Angebotsspektrum („von der Wiege bis zur Bahre“) vorzuhalten. Viele säkulare Migrantenorganisationen hingegen richten sich von Beginn an themenspezifisch aus, sodass sie sich auf spezifische wohlfahrtspflegerische Aufgabenfelder konzentrieren und somit auch leichter Fördergelder – insbesondere Kommunal- und Landesmittel – akquirieren können. Die strukturelle Trennung von sozial- und wohlfahrtspflegerischen Angeboten und primär religiösen Dienstleistungen ist so zur Etablierung in der Wohlfahrtslandschaft hilfreich, beziehungsweise sogar notwendig.

So erhalten muslimische und alevitische Träger die Gelegenheit, mit ihren mittlerweile entwickelten und qualifizierten Angeboten vor Ort tätig zu werden, da dies den Prinzipien des Wohlfahrtssystems entspricht: Es gründen sich zunehmend Organisationen aus religiösen muslimischen Verbänden heraus, um gezielt wohlfahrtsstaatliche Leistungen, beispielsweise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, anzubieten. Als konkrete Beispiele in diesem Kontext sind die Vereine An-Nusrat e.V. und das Islamische Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. zu nennen.

Die konfessionelle Wohlfahrtsproduktion hat in Deutschland eine lange Tradition; entsprechend ist es keine Frage, ergänzend zu den bestehenden christlichen und jüdischen Angeboten auch ein muslimisches Wohlfahrtswesen zu etablieren. Muslimische und alevitische Wohlfahrt muss zum selbstverständlichen und gleichberechtigten Teil des deutschen Wohlfahrtssystems werden – möglicherweise neben weiteren bisher noch nicht berücksichtigten Organisationen. Es stellt sich also längst nicht mehr die Frage nach dem „ob“, sondern nach dem „wie“.

Power-Sharing als nächster Schritt

Insbesondere im kommunalen Kontext hat sich in den letzten Jahren viel getan: Es gibt inzwischen professionelle Organisationen alevitischer und muslimischer Prägung, die bereits in den unterschiedlichen Handlungsfeldern des Wohlfahrtswesens verortet oder auf dem Weg dorthin sind. Aber: Trotz aller bisher erfolgten Entwicklungen sind muslimische und alevitische Organisationen „Newcomer“ in einem Markt, in dem die Claims unter den bisher etablierten Verbänden weitgehend abgesteckt sind.

So treffen die Verbände, Gemeinden und Vereine in ihrer tagtäglichen Arbeit immer wieder auf Barrieren und stoßen an „gläserne Decken“. Diese Barrieren sind zwar meist strukturell bedingt, konkretisieren sich aber oft auf der kommunalen Ebene. Muslimische und alevitische Akteur*innen wollen als neue Player in der Wohlfahrtslandschaft „ins Spiel kommen“ – und damit beanspruchen sie auch ein „Stück vom Kuchen“.

Fragen der strukturellen Einbindung werden also drängender: Eine strukturelle Förderung der Verbände ist notwendig, um das Ziel des „Mitgestaltens und nicht nur Mitmachens“ zu erreichen. Dies stellt eine Herausforderung dar, die gemeinsam mit allen Beteiligten – Politik und Verwaltung sowie Freier und muslimischer/alevitischer Wohlfahrt angegangen werden muss: Denn folgt man dem Grundsatz der Gleichheit, dann ist die Frage der Förderung entscheidend, damit die muslimische und alevitische Wohlfahrt im Vergleich zur Freien Wohlfahrt „aufholen“ kann. 

Die Pädagogin und Sozialwissenschaftlerin Schahrzad Farrokhzad definiert Power-Sharing als „die Teilung von Macht mit minorisierten Gruppen aus einer relativ privilegierten Position heraus“5. Im Kontext muslimischer und alevitischer Wohlfahrt sind damit öffentliche und Freie Wohlfahrtsverbände sowie politische Entscheidungsträger*innen gefordert, muslimische und alevitische Träger kommunal und strukturell an der Mitgestaltung der wohlfahrtsstaatlichen Leistungen zu beteiligen. Damit erhalten sie Zugänge zu den entsprechenden benötigten Ressourcen. Es gilt also, den „Kuchen“ gemeinsam neu zu verteilen.

Auf dem Weg zu einem differenzsensiblen und vielfältigem Wohlfahrtssystem

Die Wohlfahrtsstrukturen und -angebote müssen dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie tatsächlich allen Menschen offen und zur Verfügung stehen – zu diesem Ziel führen unterschiedliche Wege, die sich gegenseitig ergänzen: 

Gerade in der gemeinsamen Nutzung von Angeboten beispielsweise in Kitas – egal, in welcher Trägerschaft – liegen große Potentiale zur Begegnung, zum Kennenlernen und zum Abbau gegenseitiger Berührungsängste, Vorbehalte oder gar Vorurteile. Die Umsetzung einer differenzsensiblen und lebensweltorientierten Sozialen Arbeit bietet hier einen guten Handlungsrahmen zur Umsetzung kultur- und religionssensibler Ansätze. 

Damit gesellschaftliche Vielfalt und die Interessen unterschiedlicher Nutzer*innen im Wohlfahrtssystem repräsentiert werden können, ist die Umsetzung einer Trägervielfalt notwendig. Gleichzeitig kann so auch dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Nutzer*innen (also die Möglichkeit, über Angebot und möglichst auch Träger mitzuentscheiden) Rechnung getragen werden.

Die Gestaltung eines zukunftsfähigen Wohlfahrtssytems geht mit vielen Fragen und Herausforderungen einher. Gleichzeitig bieten sich die Chancen, gemeinsam in einem auf Augenhöhe geführten Diskurs, an dem Wissenschaft, Politik, Freie Wohlfahrtspflege sowie muslimische und alevitische Wohlfahrtspflege beteiligt sind, ein lebendiges, offenes, vielfältiges, demokratisches Wohlfahrtssystem beziehungsweise Gemeinwesen miteinander auszuhandeln und zu gestalten.


(1) Rommelspacher, Birgit/Kollak, Ingrid (2016): Interkulturelle Perspektiven für das Sozial- und Gesundheitswesen. Frankfurt a.M.

(2) Das Projekt wird vom BMFSFJ gefördert und begleitet.

(3) Breuer, Marc; Herrlein, Jannah (2020): Unterstützung von älteren Menschen in Moscheegemeinden: Anschlussstellen für die professionelle Altenhilfe? In: Zeitschrift für Migration und Soziale Arbeit. Heft 4/2020. Weinheim.

(4) Nagel, Alexander-Kenneth (2016): Religiöse Migrantenorganisationen als soziale Dienstleister. In Zeitschrift Soziale Passagen 2016 Heft 8: 81–97.

(5) Farrokhzad, Schahrzad (2019): Empowerment junger Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund im Spannungsfeld von Othering und Selbstbemächtigung. Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V., (online abgerufen am 01.12.20).